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.eu Domains bei Netmanufacture
 

7. April 2006:
Seit diesem Zeitpunkt können .eu-Domains von allen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen registriert werden, die ihren Sitz in einem der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip "first come, first served".

7. Februar 2006:
Inhaber von Unternehmensnamen, Werktitel und auch Privatpersonen mit ihrem Nachnamen dürfen sich bevorrechtigt um .eu-Domains bewerben.

1. Nachname ("family name") Der Nachweis ist z.B. durch Kopie des Personalausweises zu erbringen.

2. Unternehmensname/Firma/Geschäftsbezeichnung ("company name"): Für Unternehmen aller Art. Die .eu-Domain muss exakt dem vollständigen Unternehmensnamen entsprechen. Ausnahme: Rechtsform kann weggelassen werden, Leerzeichen durch Bindestrich ersetzen bzw. weglassen. Der Nachweis der Berechtigung ist zu erbringen. Das Unternehmen muss nachweislich "aktiv am Markt" tätig sein, also keine Briefkasten-Firmen.

3. Unterscheidungskräftiger Werktitel ("distinctive titles of protected literay and artistic works"). Der Nachweis der Berechtigung ist zu erbringen.

4. Die angemeldete .eu-Domain muss exakt der Zeichenfolge auf dem Nachweis-Dokument entsprechen. Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird bei Domain-Namen nicht unterschieden.
Eine Ausnahme besteht bei einem Leerzeichen. Es kann weggelassen oder durch einen Bindestrich ersetzt werden.
Sonderzeichen wie ä, ü, ö und ß sind durch ae, ue, oe und ss zu ersetzen.

7. Dezember 2005:
Inhaber von registrierten Marken und öffentliche Einrichtungen dürfen sich bevorrechtigt um .eu-Domains bewerben.

1. Öffentliche Einrichtung ("public body"): z.B. Name der Stadt, Gemeinde, Behörde, Schule, Kammer.

2. eingetragene Wortmarke oder Wort/Bildmarke ("trademark"): nationale Marke in mind. einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten oder EU-Gemeinschaftsmarke oder IR-Marke mit Gültigkeit in mindestens einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten. Die Marke muss angemeldet und in das Markenregister eingetragen sein. Nachweis ist durch Kopie der Markenurkunde zu erbringen.

3. Die angemeldete .eu-Domain muss exakt der Zeichenfolge auf dem Nachweis-Dokument entsprechen. Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird bei Domain-Namen nicht unterschieden.
Eine Ausnahme besteht bei einem Leerzeichen. Es kann weggelassen oder durch einen Bindestrich ersetzt werden.
Sonderzeichen wie ä, ü, ö und ß sind durch ae, ue, oe und ss zu ersetzen.



Stand: Okt. 2005 / Änderungen und Irrtümer vorbehalten